Düsseldorf (ddp). Der Streit um die Abfindung ehemaliger
Aktionäre der Telekom-Tochter T-Online bei der Wiedereingliederung der
Internettochter in den Konzern geht weiter. Die Anwaltskanzlei Dreier
Riedel aus Düsseldorf legte am Montag im Namen von
T-Online-Aktionären Beschwerde gegen eine Entscheidung des Frankfurter
Landgerichts vom 13. März ein. Die Nachzahlung sei «völlig
inakzeptabel und unangemessen», hieß es in einer Pressemitteilung
der Kanzlei.Bild vergrößernDas Gericht hatte entschieden, dass die Telekom
Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter eine bare
Zuzahlung von 1,15 Euro je Anteilsschein plus Zinsen leisten muss. Der
Beschluss betrifft rund 120 Millionen ehemalige T-Online-Aktien.Die Telekom
hatte T-Online im April 2000 zu 27 Euro je Aktie an die Börse
gebracht, im Oktober 2004 aber angekündigt, die Tochter auf dem Wege
einer Verschmelzung wieder komplett in den Konzern integrieren zu wollen.
Begründet wurde der Schritt damals mit der Einführung einer
integrierten Breitbandstrategie mit Blick auf die Entwicklung des deutschen
Festnetz- und Breitbandgeschäfts.Nach Ablauf eines öffentlichen
Angebots, in dessen Rahmen die Telekom 8,99 Euro je T-Online-Anteilsschein
geboten hat, wurde im Rahmen der geplanten Verschmelzung für die
restlichen T-Online-Anteilseigner im März 2005 ein
Umtauschverhältnis von 13 Telekom-Papieren für 25 T-Online-Aktien
festgelegt.Einige T-Online-Aktionäre hatten gegen die Verschmelzung
gerichtlich protestiert und damit die Reintegration bis Mitte 2006
blockiert. Danach wurde das Spruchverfahren am Frankfurter Landgericht
initiiert, in dem es nicht mehr um die Verschmelzung als solche, sondern um
die gerichtliche Prüfung des Umtauschverhältnisses ging.Die
Telekom hat nach eigenen Angaben bereits Ende vergangener Woche ebenfalls
Beschwerde gegen die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts
eingelegt.(ddp)
Wednesday, April 15, 2009
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